Als Kollegialbehörde leitet die Kirchenvorsteherschaft (KiVo) die Kirchgemeinde in gemeinsamer Verwantwortung. Die KiVo ist zuständig für die Verwaltung der Finanzen, die Anstellung und Betreuung der Mitarbeitenden, den Unterhalt der Gebäude und Umgebung, sowie für weitere Verwaltungsaufgaben.

Sie vertritt die Kirchgemeindebürger und setzt deren Entscheide, welche an der Kirchgemeindeversammlung gefasst werden, durch. Die Kirchbürger können jederzeit ihre Anliegen an das KiVo-Präsidium melden. 

Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Sie werden an der Urne gewählt. 

Dem Gremium gehören sieben Mitglieder sowie der leitende Priester an. Geführt wird das Gremium durch den Präsidenten. Eine Aktuarin führt Buch. Beim Pflegeramt führen alle Zahlen zusammen.

Jedes Mitglied hat ein Pflichtenheft und ist für ein zugeteiltes Ressort verantwortlich, dies zum Beispiel für Jugend, für Katechese, für Bau, etc,

Spinnennetz Tau (Quelle pexels)
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