Abstimmung
Das Kirchenorganisationsgesetz der Kath. Landeskirche Thurgau (KOG) stammt aus dem Jahr 1968. Es ist in verschiedener Hinsicht nicht mehr ausreichend. Daher soll das KOG durch eine Landeskirchenverfassung (LKV) und zwei Gesetzte (Landeskirchengesetz und Kirchgemeindegesetz) ersetzt werden.
Bis am 12. Juni können die stimmberechtigten Katholik*innen des Kanton Thurgau über die Landeskirchenverfassung abstimmen.
Wir bitten Sie dieser aussergewöhnlichen Möglichkeit nachzukommen und an der Abstimmung teilzunehmen. Die Abstimmungsunterlagen haben Sie bereits per Post erhalten.
In unserer Kirchgemeinde haben Sie folgende Abstimmungsmöglichkeiten:
- direkte Abgabe bei den Kirchenpräsidenten:
BICHELSEE S. Baumerberger, Loh, Balterswil
DUSSNANG M. Widmer, Breiteweg 2, Dussnang
- per Post (Couvert sind vorfrankiert)
- Einwurf im Briefkasten des Pfarramts
Unterlagen müssen bis spätestens 12. Juni eingetroffen sein.
Weitere Informationen zur Abstimmungsvorlage sowie die von der Synode verabschiedete Fassung finden Sie auf der Webseite der Landeskirche Thurgau https://www.kath-tg.ch/de/kog-revision.